Hier erfahren Sie alles zum Thema vorbeugenden Brandschutz, Verhalten im Brandfall, Feuerlöscher usw. mehr

Vorschriften und Prüfzeichen





Vorschriften

Einige Bundesländer verfügen schon über Vorschriften die eine Montage von Rauchmeldern regelt. In den restlichen bundesländern ist die Montage noch nicht genau geregelt oder vorgeschrieben.


Landesbauordnung für Schleswig-Holstein, §52 Abs. 7:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.
Hamburgische Bauordnung, §45 Abs.6:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, §48 Abs. 4:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, §44 Abs. 8:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bauordnung für das Saarland, §46 Abs. 4:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.



Prüfzeichen

Ein guter empfehlenswerter Rauchmelder sollte nachfolgende Prüfzeichen tragen:


Prüfung nach DIN EN 14604
CE Prüfung
VDS Prüfzeichen
WICHTIGER HINWEIS: Rauchwarnmelder ist nicht gleich Rauchwarnmelder. Rauchmelder retten leben!