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Was tun wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Zu erst einmal wäre es wichtig zu wissen, wie lange es dauert – wie viel Zeit von der ersten Mahnung bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers minimal und maximal vergehen wird! Das hängt natürlich davon ab, welche Schritte Ihr Gläubiger wie schnell einleiten wird (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Hauseigene Mahnabteilung – etc.) – im „günstigsten Fall“ kann bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers 6 bis 12 Monate vergehen! Wenn der Gerichtsvollzieher aber erst mal da ist, was passiert dann? Die Gerichtsvollzieher, erfassen Ihre Vermögensverhältnisse und durschen mit Ihnen zusammen Ihre Wohnung nach Wertgegenständen. Zudem findet ein Befragung statt nach etwaigen Wertgegenständen , wie zum Beispiel der Frage nach Vermögenswerten, Konten, Immobilien, Sparanlagen, Fahrzeugen – etc.! Natürlich ist das Auftreten des Gerichtsvollziehers auch davon Abhängig, um welche Summe es geht. Bei einer Forderung von 250 Mark wird wohl kaum nach Immobilien gefragt! Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden? Aller was im Bereich des „normalen“ ist – nicht! Einen einfachen Farbfernseher nicht, auch eine Sterioanlage oder ähnliches nicht, keine Kleidung, keine Möbel! Nur was in den Bereich von Luxus kommt (ein Fernseher für 5.000 Mark – etc.), beim Auto ist es wieder von der Forderungshöhe abhängig! Ein großer Vorteil für Sie ist: Wenn Sie selbständig sind, und ein Gewerbe angemeldet haben, kann und darf Ihnen kein Gerichtsvollzieher auf dieser Welt etwas pfänden, dass Sie zur Ausübung Ihres Gewerbes benötigen, wie zum Beispiel, Computer und Drucker, oder Ihr Fahrzeug – etc.! Erst wenn Sie Ihr Gewerbe abgemeldet haben, ist die Pfändung möglich! Und zur Abmeldung Ihres Gewerbes, kann Sie nur das Finanzamt zwingen – nicht das Amtsgericht!